Aufwandsentschädigung

Angeordnete Beratung und Delegierte Anhörungen

Angeordnete Beratung Kindseltern

Es wird in der Regel eine Fallpauschale erhoben plus allfälliger Fahrkosten.

Stundenansatz Fr. 130.00, Pauschalen bitte erfragen.

Stundenansatz im Gendermodus (zweite männliche Beratungsperson) Fr. 250.00


Spezialmandate


Spezialmandate werden in der Regel im Auftragsverhältnis durch die KESB angeordnet, Der Aufwand wird gemäss Pauschalentschädigungen nach Tarifen des Kantons entschädigt.




Systemische Abklärungen im Kindesschutz

Systemische Abklärungen werden in Pauschalen entschädigt von Fr. 3600.00 (inkl. Bericht und Empfehlungen)

Bei Wunsch kann die Abklärung mit zwei Personen stattfinden.

Pauschalangebot bitte erfragen.