Aufwandentschädigung

Familienrat / Familienkoordination

Die Kosten beinhalten ca 35 Stunden für Vorbereitung, Aufwand, Durchführung und Nachbereitung.

Pauschaler Aufwand: ca. Fr.  3500.- bis 4000.- plus allfälliger Fahrkosten.

Ab 35 Arbeitsstunden werden nach Aufwand Fr. 120.00 pro Stunde verrechnet.

 

Bei einem angeordneten Familienrat richten sich die Kosten nach dem KFSG (Kt. Bern)


Systemische Familien- und Besuchsrechtsbegleitung            Begleitete Übergaben


Systemische Familienarbeit begleitete Übergaben oder begleitetes Besuchsrecht:

Seit Einführung des KFSGesetzes im Kanton Bern habe ich einen Gesamtleistungsvertrag mit dem Kanton Bern. Die Entschädigung richtet sich am Gesetz aus und ist durch das Kantonale Jugendamt vorleistungspflichtig. Melden Sie sich beim zuständigen Sozialdienst.

Systemische Familien- und Besuchsbegleitung Zuhause:

Stundenansatz Fr. 127.00 plus Fahrspesen.

Die Kosten richten sich nach dem neuen KFSG (Kt. Bern)

 

Begleitete Übergaben und Erinnerungskontakte:

10 Sequenzen sollten genügen, bis Eltern und Kind befähigt sind, die Besuche (wieder) eigenverantwortlich zu gestalten.

Begleitete Übergaben: Stundenansatz Fr. 125.00 plus Fahrspesen, abhängig vom Wohnort der Eltern. bzw. Fr. 120.- Besuch, wenn die Übergabe an einem neutralen Ort stattfindet (evtl. plus Fahrspesen, abhängig vom Übergabeort)

Die Kosten richten sich nach dem neuen KFSG (Kt. Bern)


Kinderanwaltschaft

In der Regel werden die Kosten von Behörde oder Gericht mittels Beauftragung oder unentgeltlicher Rechtspflege abgegolten.

Im Rahmen der Unterhaltspflicht können diese die Kosten von den Sorgeberechtigten zurückfordern oder im Rahmen der Scheidungskosten in Rechnung gestellt werden.