Systemisch begleitetes Besuchsrecht / begleitete Übergaben

Die Zunahme der Besuchsrechtskonflikte ist traurige Realität. Sie hat mit der Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall nicht abgenommen. Aus welchem Grund auch immer Konflikte mit dem Besuchsrecht entstehen: Die Kinder leiden am stärksten darunter, wenn die Eltern sie nicht einigen können.

 

So wird das gelingende Besuchsrecht zum Indikator dafür, wie es den Eltern gelingt, die Paar und die Elternebenes voneinander zu trennen und das Wohl ihres Kindes in den Mittelpunkt stellen. 

Manchmal brauchen die Familien nur wenig Hilfe, wieder zu einem kindeswohl-verträglichen Umgang zurückzufinden.

Hier ist aufsuchende systemische Familienbegleitung angezeigt.

Besuchsrechtsübergaben wie Besuchsbegleitung sollten nur kurz notwendig sein. Sie zielen direkt auf das Herbeiführen von Veränderungen innerhalb der Familie ab und belässt dabei die grösstmögliche Verantwortung bei der Familie.

 

Die Besuche finden in der Lebenswelt des Kindes statt.

 

Erinnerungskontakte

Bei konflikthaften Besuchsrechtskonstellationen werden manchmal zwischen einem Elter und den Kindern sog. Erinnerungskontakte  verfügt.

Diese werden professionell durchgeführt mit einer entsprechenden Vorbereitung und Begleitung der Kinder.