Kinderanwaltschaft

Begleitung und Vertretung von Kindern und Jugendlichen in zivilrechtlichen (Gericht) und verwaltungsrechtlichen (Behörde) Verfahren, von denen sie direkt oder indirekt betroffen sind.

 

Ich übernehme Rechts-)Vertretungen im Sinne von Kindesvertretung/ Kindesverfahrenvertretungen/ Verfahrensbeistandschaften in familienrechtlichen verfahren.

Dabei kann es sich um Eheschutz- udn Scheidungsverfahren oder im behördlichen Kindsschutz handeln. Die gesetzlichen Grundlagen  sind insbesondere Art. 299 f ZPO und Art 314 a bis ZGB sowie Art 12 der UN-Kinderrechtskonvention.

So kann Partizipation des Kindes Rechnung getragen werden. Dazu gehört auch das Aufzeigen von Grenzen und Möglichkeiten im jeweiligen Verfahren.

Als Kinderanwältin bin ich einzig für die Interessen der Kinder und Jugendlichen da und verschaffe ihren Anliegen Gehör. Dabei findet das subjektive und der objektivierte Kindeswille Ausdruck. Ich bin unabhängig von Angehörigen, Gerichten oder Behörden und setze mich für einen kindeswohlverträglichen Ablauf des Verfahrens ein.