Die Zunahme der Besuchsrechts-konflikte nach einer Trennung oder Scheidung ist traurige Realität. Aus welchem Grund auch immer Konflikte mit dem Kontaktrecht entstehen: Die Kinder leiden am stärksten darunter, wenn die Eltern sich nicht einigen können.
So wird das gelingende Besuchsrecht zum Indikator dafür, wie es den Eltern gelingt, die Paar und die Elternebene voneinander zu trennen und das Wohl ihrer Kinder in den Mittelpunkt stellen.
Manchmal brauchen die Familien nur wenig Hilfe, wieder zu einem kindeswohl-verträglichen Umgang zurückzufinden.
Durch den Einbezug der Meinung der Kinder kann zu einem allseits entlasteten Umgang aller führen.
Die Eltern sind angehalten, das Angebot der kindorientierten Beratung zu nutzen.
Aufsuchende systemisch-sozial-pädagogische Familienbegleitung im konflikthaften Umgang mit dem Besuchsrecht ist angezeigt, wenn die Neuordnung der Familie oder Probleme mit dem Kontaktrecht entstehen.
Besuchsrechtsübergaben und Besuchs-begleitungen sollten nur kurze Zeit notwendig sein. Sie zielen direkt auf das Herbeiführen von Veränderungen innerhalb der Familie ab und belässt dabei die grösstmögliche Verantwortung bei der Familie.
Die Besuche werden individuell aus-gearbeitet und finden nach Möglichkeit in der Lebenswelt des Kindes statt.
Aufsuchend-systemisches Besuchsrecht
Es findet immer auch Familienarbeit mit den Bezugspersonen/Eltern statt.
