Kindesvertretung und andere Anordnungen

»Neugier führt zur Erforschung und Erfindung alternativer Sichtweisen und Bewegungen.« 

Gianfranco Cecchin 

Kindesvertretung

Begleitung und Vertretung von Kindern und Jugendlichen in zivilrechtlichen (Gericht) und verwaltungsrechtlichen (Behörde) Verfahren, von denen sie direkt oder indirekt betroffen sind.

 

Die Kosten werden in der Regel von der anordnenden Behörde oder dem Gericht getragen. Je nach Finanzkraft der Eltern übernehmen auch die Eltern im laufenden gerichtlichen Verfahren die Kosten. Der Entscheid obliegt der verfügenden Behörde.

Trennungsgruppe Kinder & Jugendliche

"MAMA-WELT UND PAPA-WELT"

(Gruppe für Kinder zwischen 6 und 9/10)

"HICKE-HACKE-TRENNUNGSKACKE"

Gruppe für Kinder zwischen 10/11 und 14)

 

Gruppe etwa gleichaltriger Kinder und Jugendlicher, die die Trennung oder Scheidung ihrer Eltern besser einordnen möchten – egal, ob die Trennung erst kürzlich erfolgt ist oder schon länger zurückliegt. Hier ist das Erleben in der Gruppe entlastend, weil Leidensgesinnte da sind, die Kinder sich nicht allein betroffen fühlen.

In einem geschützten Rahmen können die Kinder und Jugendlichen:

  • Gefühle und Wünsche äussern lernen,
  • Stress abbauen und Entlastung finden,
  • ihr Selbstvertrauen stärken und
  • sich mit der Trennung spielerisch/gestalterisch auseinandersetzen

Die Gruppe wird von zwei professionellen systemisch orientierten Fachpersonen geleitet und findet je nach Bedarf bis zu 3 mal jährlich statt.

Ein Zyklus beinhaltet 5 Nachmittage von 14.00 -16.00 Uhr.

 

Die Durchführungsdaten können bei ausreichender Nachfrage laufend erfolgen. Melden Sie sich direkt bei der Fachstelle.

Anhörungen

Um die Partizipationsrechte des Kindes in allen es betreffenden Belangen gewinnbringend für alle Beteiligten einzusetzen, sollen Kinder in ihrer Meinung berücksichtigt werden. Denn: Kinder haben ein Wissen für Lösungen. Sie einzubeziehen und mitwirken zu lassen kann zu ungeahnten und nachhaltigen Ergebnissen für das Familiensystem führen.

 

Im Rahmen gerichtlich und behördlicher Verfahren gestalte ich mit systemischen Methoden eine kindsverträgliche Anhörung zur Erarbeitung von Lösungen und zur Partizipation von Kindern.

 

Ich biete die Anhörungen auch an Samstagen und Randzeiten an und melde getroffene Vereinbarungen der anordnenden Behörde, dem Gericht zurück.

 

Die Kosten richten sich nach dem Aufwand und sind von Gericht oder Behörde zu übernehmen.