Angeordnete kindzentrierte Beratung

»Wer die Perspektive ändert, sieht die Dinge in einem ganz anderen Licht.«

Engelbert Schinkel

Angeordnete kindorientierte Beratung

Schon seit Jahren weist die Kokes hin auf die Chancen der angeordneten kindorientierten Beratung für Behörde und Gericht.

Meine jahrelange Berufserfahrung im Umgang mit hochstrittigen Eltern hilft, die Eltern zu ermächtigen, an einer für ihre Kinder guten Lösung zu arbeiten. Die Eltern erleben ein Höchstmass an Selbstbestimmtheit und Selbstwirksam-keit. Damit wird:

  • die Selbstwirksamkeit der Nachtrennungsfamilie erhöht,
  • lassen sich nachhaltige Lösungen erarbeiten,
  • gerichtliche/behördliche Auseinandersetzungen reduzieren. 

Wenn Eltern Lösungen in Erziehungs-, 

Sorge-, und Besuchskonflikten finden, profitieren alle. Die Kinder werden angemessen einbezogen und die Eltern nehmen gemeinsam an den Beratungs-gesprächen teil.

Die Themen werden von Gericht oder Behörde vorgegeben und beinhalten Teilaspekte des Konflikts und müssen bewältigbar sein. Während der Beratung ruhen sämtliche behördliche oder gerichtliche Auseinandersetzungen.

Ziel ist es, durch Problemreduktion, Teil-aspekte Konflikte einvernehmlich zu lösen und eine Vereinbarung auszuarbeiten. Mögliche Themen:

  • Besuchsrecht
  • Ferienrecht
  • Aufenthalt des Kindes
  • Kommunikation unter den Eltern, wie Austausch und Absprachen
  • Patchworkfamilien

Die angeordnete Beratung dauert max.
1 bis 1.5 Stunden und wird auf max. 6 bis 7 Gespräche limitiert.

Sie findet nach Möglichkeit in einem zweier Team statt und die Kinder werden je nach Auftrag Alter einbezogen.

Die von den Eltern erarbeitete Lösung wird schriftlich festgehalten und unterzeichnet. 

sozial-pädagogische Familienbegleitung Besuchsbegleitung begleitete Kindsübergaben

Ich habe einen Gesamtleistungsvertrag mit dem KJA Bern und biete systemisch individuell orientiert an:

  • systemische sozialpädagogische  Familienbegleitung.
  • systemisch begleitete Übergaben
  • Teilbegleitete oder begleitete Besuche
  • Elternbegleitung während des Besuchsrechts
  • Einschätzungen zu den Möglich-keiten, ein (erweitertes) Besuchs-recht angehen zu können.

Die Besuche finden in der Lebenswelt des Kindes statt. 

Die Entschädigung richtet sich nach den gültigen KFSG-Tarifen.

Erinnerungs-kontakte

Bei hochkonflikthaften Besuchs-konstellationen zwischen einem Elternteil und den Kindern können  sogenannte Erinnerungskontakte verfügt werden.

Diese werden professionell im Team durchgeführt mit einer entsprechenden Vorbereitung und Begleitung der Kinder.

 

Die Entschädigung richtet sich nach dem Aufwand und entspricht dem SPF Ansatz des KJA.